Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
das Schuljahr 2026/2027 beginnt mit dem ersten Schultag, auch für die Schulanfänger, am Montag, dem 24. August 2026. Zum Schuljahr 2026/2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollenden. Auch Kinder, die vom Schulbesuch für ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, sind schulpflichtig und müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
Informationen zur Einschulung jüngerer Kinder sind in der Schule erhältlich.
An den nachfolgenden Terminen können Eltern ihre Kinder im Sekretariat der zuständigen Schule anmelden:
Oberschule mit Grundschulteil,
Pestalozzistraße 12/13, 03226 Vetschau, Telefon: 035433/2310
am 12.02.2026 in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr
am 17.02.2026 in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr
am 19.02.2026 in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr
„Lindengrundschule“ im Ortsteil Missen,
Gahlener Weg 6, Telefon: 035436/327
am 19.02.2026 in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr
am 20.02.2026 in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr
Der Schulbezirk der Oberschule mit Grundschulteil, Pestalozzistraße 12/13, umfasst als Einzugsbereich die Kernstadt Vetschau mit den Gemeindeteilen Märkischheide, Belten, Lobendorf sowie die Ortsteile Raddusch, Suschow und Koßwig.
Der Schulbezirk der Lindengrundschule im Ortsteil Missen, Gahlener Weg 6, umfasst als Einzugsbereich die Ortsteile Laasow, Ogrosen, Missen, Repten, Naundorf, Stradow und Göritz der Stadt Vetschau/Spreewald sowie die Ortsteile Buchwäldchen, Gosda und Muckwar der Gemeinde Luckaitztal.
Zur Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen. Mitzubringen ist der Nachweis der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, ggf. eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs bzw. eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung sowie der Nachweis von zwei Masernimpfungen (z.B. Impfausweis).
Alleinerziehende Sorgeberechtigte haben ein amtliches Negativattest vorzulegen.
Anträge auf Beschulung in einer anderen als der zuständigen Grundschule können ebenfalls bei der Anmeldung gestellt werden.
Zusätzliche Information für Hauskinder:
Für Kinder, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen und zu Hause betreut werden, muss vor der Schulanmeldung eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt werden. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ist Pflicht, und wenn ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, ist die Teilnahme an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte verpflichtend. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung begründet kein zusätzliches oder selbstständiges Betreuungsverhältnis mit einer Kindertagesstätte.
Für das Einschulungsjahr 2026 ist diese unter vorheriger Anmeldung in der Kita „Sonnenkäfer“ durchzuführen.
| Kontakt | |
| Leiterin: | Frau Schramm |
| Telefon: | 035433 2782 |
| Anschrift: | August-Bebel-Straße 9, 03226 Vetschau/Spreewald |
| E-Mail: | kita-sonnenkaefer@vetschau.de |
Die schulärztliche Untersuchung erfolgt zu einem gesonderten Termin im Gesundheitsamt des Landkreises OSL. Termine dazu werden Ihnen vom Gesundheitsamt zugeschickt.
Das Anmeldeformular kann von der Homepage auf www.schulzentrum.vetschau.de im Bereich Grundschule heruntergeladen und ausgefüllt & unterschrieben mitgebracht werden.
Bei Fragen und Hinweisen zur Einschulung können sich Eltern und sonstige Interessierte auch gern an die Vetschauer Stadtverwaltung, Fachbereich Ordnung und Soziales, Sachgebiet Kita/Schule, Frau Dommain, wenden. Frau Dommain ist im Raum 110 bzw. unter der Nummer 035433 77753 zu den Sprechzeiten oder per Mail unter u.dommain@vetschau.com zu erreichen.