1. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Gegen das Auf-stellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen“
Vorlage: BV-StVV-391-23
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass das „Bürgerbegehren gegen das Aufstellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen“ zulässig ist.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Zustimmung: | 15 |
| Ablehnung: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
2. Bestimmung eines Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zum Thema „Gegen das Aufstellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Raddu-scher Seitenstraßen“
Vorlage: BV-StVV-392-23
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Termin zur Durchführung des Bürgerbegehrens zum Thema „Gegen das Aufstellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen“ den 05. November 2023.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Zustimmung: | 15 |
| Ablehnung: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |