Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau" beabsichtigt Holzungsarbeiten an Gewässern der l. und Il. Ordnung durchzuführen.
| 1. | Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt: |
Im Zusammenhang der Verkehrssicherungspflicht des Landesamtes für Umwelt Brandenburg werden Bäume gefällt, die nicht mehr standsicher sind. Die betroffenen Bäume wurden bereits im Sommerhalbjahr in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gekennzeichnet.
| 2. | Im Rahmen der Gewässerunterhaltung nach § 79 Pflicht zur Gewässerunterhaltung: |
(1) Die Unterhaltung der Gewässer obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung
| 1. | für die Gewässer l. Ordnung, mit Ausnahme der Binnenwasserstraßen des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt, |
| 2. | für die Gewässer Il. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden. |
Die Holzungsarbeiten an Gewässern tragen zur Weiterentwicklung der Gewässerrandstreifen, sowie zur Baufreiheit im Sinne der Unterhaltungsmaßnahmen bei.
Wir weisen darauf hin, dass der Wasser- und Bodenverband nicht für die Verkehrssicherungspflicht der Bäume verantwortlich ist, sondern der Eigentümer. Gleiches gilt für Windbruch.
Gehölz aus dem Gewässer wird nur entfernt, wenn der schadlose Abfluss im Gewässer nicht mehr gegeben ist.
Darüber hinaus gelten besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung (541 WHG). Die Gewässereigentümer haben Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern zu dulden. Die Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.
Die Holzungen erfolgen ab sofort bis zum 28.02.2025.
Auskünfte erhalten Sie unter der zentralen Telefonnummer 035433 5926-0 und auf unserer Internetseite www.wbvoc.de.