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Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 10/2025
Informationen des Bürgermeisters
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Bürgerinformation zu Anliegerpflichten

Anliegerpflichten der Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vetschau/Spreewald, die Sicherheit und Sauberkeit unserer Stadt spielt als Wohlfühlfaktor eine wesentliche Rolle. Damit die Stadt Vetschau/Spreewald für ihre Bürger eine lebenswerte Stadt ist und auch Besucher sich hier wohlfühlen, erbringt die Stadtverwaltung umfangreiche Leistungen. Für die Schaffung eines dauerhaften angenehmen und sicheren Wohn- und Geschäftsumfeldes ist jedoch die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.

Unter den sogenannten „Anliegerpflichten“ versteht man im Allgemeinen bestimmte Sicherungspflichten sowie Reinigungs- und Winterdienstpflichten, welche den Grundstückseigentümern auf Grund des kommunalen Ortsrechts obliegen.

Gemäß § 2 der aktuellen Satzung über die Straßenreinigung einschließlich Winterwartung der Stadt Vetschau/Spreewald (Straßenreinigungssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6 vom 15.08.2018, wird die Reinigung einschließlich Winterwartung der im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen und Wege ganz oder teilweise den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Reinigung des Straßenbegleitgrüns, der Entwässerungsmulden und der Gräben, sofern diese in der Straße vorhanden sind, wird ebenfalls den Anliegern übertragen.

Mit den folgenden Erläuterungen möchte die Stadtverwaltung den Grundstückseigentümern oder Verantwortlichen einen kurzen Überblick über die Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Verkehrsraum geben:

• Die Gehwege, die Fahrbahnen, das Straßenbegleitgrün, die Entwässerungsmulden und Gräben der öffentlichen Straßen sind nach einer Verschmutzung zu säubern. Starke Verschmutzungen, z.B. erhöhter Laubanfall, sind unverzüglich zu beseitigen. Zur Reinigung gehört auch das Entfernen und Entsorgen von Unkraut.

• Zur Straßenreinigung gehört - unabhängig vom Verursacher - die sofortige Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von Wildkraut.

• Es ist untersagt, Laub und sonstigen Unrat vom Gehweg auf die Fahrbahn zu kehren.

• Kehricht, Laub und sonstiger Unrat sind sofort nach Beendigung der Säuberung aufzunehmen und aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.

Die Reinigungshäufigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Reinigungsbedarf.

• Zudem ist darauf zu achten, dass Überwuchs von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum soweit zurückzuhalten ist, dass gemäß § 26 Absatz 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt ist.

• Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Als Streustoffe sind vorrangig abstumpfende Mittel (Splitte und Sande) einzusetzen.

• In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Auftreten der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zu wiederholen sind Streumaßnahmen innerhalb des zuvor genannten Zeitraumes dann, wenn das Streugut seine Wirkung durch Witterungsverhältnisse verloren hat.

• Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn geschafft werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Vetschau/Spreewald ist im Internet unter www.vetschau.de -> Verwaltung & Bürgerservice -> Ortsrecht/Satzungen nachzulesen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Reiske vom Fachbereich für Ordnung und Soziales unter der Rufnummer 035433-77731 zur Verfügung.