Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit zwei Wochen steht es fest: Am 5. November 2023 findet in unserer Stadt erstmals ein Bürgerentscheid statt. Dann sind Sie gefragt und können Ihre Stimme abgeben, ob ein mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bestätigtes Bauprogramm zu Straßenleuchten im Ortsteil Raddusch reduziert werden soll oder nicht.
Was hat es damit auf sich?
Seit dem Jahr 2020 wurde intensiv an der Thematik gearbeitet, das Straßenbeleuchtungskonzept im Ortsteil zu überarbeiten und heutigen Anforderungen anzupassen. Es fand eine Vielzahl an Beratungen und darüber hinaus an Sitzungen städtischer Gremien statt. So auch des Ortsbeirates. Ein Fachbüro wurde hinzugezogen. Das sich auf verschiedene Straßen erstreckende Bauprogramm wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Gespräche partiell angepasst und auf verschiedene Belange näher eingegangen.
Mit gutem Gewissen kann ich feststellen, dass die Planung des Bauvorhabens intensiv bearbeitet und zudem transparent gestaltet wurde.
Dennoch sind mit der bevorstehenden Baumaßnahme verschiedene Straßenanlieger nicht einverstanden. Sie lehnen generell eine Straßenbeleuchtung ab und halten eine solche auch nicht für erforderlich. Es wird sogar in unzutreffender Weise behauptet, dass es eine durch die Stadt zu erfüllende Verkehrssicherungspflicht nicht gäbe.
Demgegenüber wollen viele Einwohner von Raddusch die neue Straßenbeleuchtung realisiert wissen.
Aufgrund einer im Sommer dieses Jahres durchgeführten Unterschriftensammlung und dem in diesem Zusammenhang durchlaufendes Bürgerbegehren ist nunmehr ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger sind damit zur Wahlurne gerufen. Allerdings wird erstmals keine Wahl von Personen oder Parteien durchgeführt, sondern eine Entscheidung über ein Sachthema. Das ist möglich und entspricht zudem den demokratischen Prinzipien. Mithin sind die unterschiedlichen Meinungen zum Thema und insoweit auch die Durchführung des Bürgerentscheides zu akzeptieren.
Ich bitte alle zur Abstimmung Gerufene und insbesondere die bislang tätig gewordenen Akteure, die Thematik vollständig, rechtlich richtig und insbesondere sachlich zu behandeln. Zuletzt bekannt gewordene Reaktionen aus dem Ortsteil Raddusch machen mir insoweit Sorge, weshalb ich zu Respekt und einer sachlichen Auseinandersetzung aufrufe. Schlussendlich haben die Bürgerinnen und Bürger am 05. November dieses Jahres die Möglichkeit, an der richtigen Stelle des Abstimmungszettels ihr Kreuz zu machen.
Auch wenn es Zeit und zudem Aufwand und Kosten verursacht, ist das zu akzeptieren. Das gehört zu unserer demokratisch aufgebauten Gesellschaft und das ist sie ohne Zweifel in der Lage auszuhalten.
Was das in Rede stehende Bauprojekt betrifft, so kann ich darauf hinweisen, dass nach mehrfacher Überprüfung der bisherige Bearbeitungsprozess ordnungsgemäß abgelaufen ist. Hierbei lasse ich dahinstehen, ob über jede Beratung und jede Sitzung des Ortsbeirates oder auch der Ausschüsse oder der Stadtverordnetenversammlung jede Bürgerin und jeder Bürger informiert war und auch in der Lage war, daran teilzunehmen. Zudem wurden in gesondert gewünschten Beratungen mit betroffenen Straßenanliegern deren Belange besprochen und über das Bauprogramm informiert.
Auch bitte ich um Beachtung, dass es sehr wohl eine Verkehrssicherungspflicht für die Stadt gibt, welche es zu beachten gilt. Seitens der für verschiedene Straßen tätigen Bürgerinitiative wird das in unzutreffender Weise in Abrede gestellt. Würde es eine solche Pflicht nicht geben, hieße das im Umkehrschluss, dass wir entweder in allen oder zumindest sehr vielen Straßen, Wegen und Plätzen Straßenlaternen zurückbauen würden, da sie dort ja nicht stehen müssten. Letztendlich verursacht deren Betreibung auch einen nicht unerheblichen Aufwand.
Daher sollten die in Raddusch vorgesehenen Straßenlaternen unverändert gebaut werden. Auch in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen sollten neue Leuchten aufgestellt werden.
Diese Meinung vertritt im Übrigen auch mit einer deutlichen Mehrheit die Vetschauer Stadtverordnetenversammlung, da genau diese Frage in der jüngsten Sitzung vom 21. September 2023 zur Abstimmung gestellt und genauso entschieden wurde.
Es grüßt Sie herzlich und wünscht angenehme Herbsttage