Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, mit dem 01.01.2025 tritt die neue Rechtslage zur Erhebung der Grundsteuer A und B im Ergebnis der seit Jahren vorbereiteten Grundsteuerreform bundesweit in Kraft. In Folge dessen werden ab Januar 2025 neu zu erlassende Bescheide an alle Grundstückseigentümer (sofern sie steuerpflichtig sind) ergehen. In diesen neuen Veranlagungsbescheiden wird es in der Regel inhaltlich und insbesondere zur Höhe der zukünftig zu entrichtenden Grundsteuer zu Änderungen kommen. Alle bislang gültigen Grundsteuerbescheide werden ab dem 01.01.2025 unwirksam!
Wir bitten Sie, das unbedingt zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Zu Ihrer Entlastung und zur Entlastung der Stadtverwaltung bitten wir Sie, den Erlass und den Zugang der neuen Grundsteuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2025 abzuwarten. Bitte zahlen Sie nicht frühzeitiger und deaktivieren Sie auch etwaig geschaltete Überweisungs-Daueraufträge. Zahlungsüberweisungen tätigen Sie bitte erst nach dem Vorliegen des jeweils neuen Grundsteuerbescheides, welcher die neuen Zahlbeträge mit dazugehörigen Fälligkeiten ausweisen wird. Demgegenüber werden erteilte SEPA-Lastschriftmandate durch die Stadtkasse nicht eingezogen.
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für Ihr Verständnis und die Geduld, die neuen Regelungen zur Grundsteuer abzuwarten.