| Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 07.11.2025 | |
| - | Gewässer-Unterhaltungs-Umlage |
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| sowie zum 15.11.2025 (für Quartalszahler) |
| - | Grundsteuer A und B |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
| - | Hundesteuer |
| - | Zweitwohnungssteuer |
| - | Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren |
| zur Zahlung fällig sind. | |
Wir bitten die Abgabenpflichtigen die Zahlungstermine einzuhalten und die Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen einzuzahlen:
| Kontoinhaber: Stadt Vetschau/Spreewald | |
| Sparkasse Niederlausitz | IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 |
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| BIC: WELADED1OSL |
| Spreewaldbank eG IBAN: | DE15 1809 2684 0100 1534 35 |
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| BIC: GENODEF1LN1 |
Falls die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrags.