Skizze Lichtraumprofil
In den letzten Jahren wurde wiederholt festgestellt, dass auf zahlreichen Grundstücken in der Stadt/Vetschau und ihren Ortsteilen Totholz, Äste oder Zweige in den Verkehrsraum ragen, einschließlich der Geh- und Radwege. Dies führt zu wiederholtem Ärger in der Bevölkerung, da Straßen und Wege, einschließlich Feldwege, aufgrund überhängender Äste und Zweige nur eingeschränkt nutzbar sind. Es kam sogar zu Störungen bei der Ver- und Entsorgung auf einigen Grundstücken, da Kraftfahrer aufgrund unzureichender Lichtraumprofile die Befahrung einiger Wege aus Versicherungsgründen abgelehnt haben.
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen tragen zwar zur Verschönerung des Landschafts- und Ortsbildes bei, können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden (§ 26 Brandenburgisches Straßengesetz). Das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit weist deshalb auf die Vorschriften zum Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen entlang von Straßen hin.
Die Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang öffentlicher Straßen sind verpflichtet, diese so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume frei bleiben:
• 4,5m über der gesamten Fahrbahn
• 2,5m über Geh- und Radwegen
Der Bewuchs ist mindestens bis zur Gehweg-/Fahrbahnhinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Metern einzuhalten. Falls ein Hochbordrandstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 0,50 Meter reduziert werden. Verkehrszeichen und Straßenlampen müssen frei von jeglichem Bewuchs gehalten werden.
Sträucher und Anpflanzungen im Bereich von Kurven und Kreuzungen sollten möglichst niedrig gehalten werden, um eine Sichtbehinderung zu vermeiden.
Wir bitten die Grundstücksbesitzer, im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und Totholz, Äste/Sträucher und Hecken regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend zurückzuschneiden. Sollte trotz Hinweis die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Straßen und Wegen gefährdet sein, behält sich die Verwaltung das Recht vor, eine Ersatzvornahme auf Kosten der Grundstückseigentümer anzuordnen.
Des Weiteren wurde in den letzten Jahren vermehrt festgestellt, dass Anlieger und Privatpersonen Anpflanzungen wie Bäume, Sträucher und Hecken auf Grünflächen im öffentlichen Raum vorgenommen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der öffentliche Raum Eigentum der Kommune ist, einschließlich der Grünflächen. Die Kommune hat das alleinige Recht, über die Anlage und gegebenenfalls die Bewirtschaftung dieser Flächen zu entscheiden.
Wenn keine Genehmigung seitens der Kommune vorliegt, handelt derjenige, der die Pflanzungen vornimmt (die Privatperson), gegen das Gesetz (Sachbeschädigung). Bäume, Sträucher oder Hecken, die bereits angepflanzt wurden, gehören zum Eigentum der Stadt Vetschau/Spreewald und dürfen nicht wieder ausgegraben werden. Die Stadtverwaltung behält sich weitere Maßnahmen, wie das Entfernen oder Rückschnitte an den Anpflanzungen, vor.
Ihr Sachgebiet Ordnung und Sicherheit steht Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.