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Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 13/2023
Vereine und Verbände
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Ein Jahr voller Sorgen

Das Jahr 2023 neigt sich nun dem Ende zu. Vor 365 Tagen glaubte noch niemand, welch ein schlechtes Jahr es für die Züchterschaft insgesamt werden würde. Voller Elan mit nunmehr nur noch 7 Mitgliedern haben wir alle Vorbereitungen für die Durchführung der Kreisjungtierschau Rassegeflügel und Rassekaninchen getroffen. Wie Sie ja auch im Amtsblatt gelesen haben, sollte die Ausstellung am 14. und 15. Oktober diesen Jahres stattfinden.

Eine Woche vor der Schau wurde vom Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Geflügelausstellungen und bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe (Geflügelhandel) am 02.10.2023 erlassen. In dieser Verfügung sind Fristen gesetzt, die zu diesem Zeitpunkt von uns und den ausstellenden Züchtern nicht eingehalten werden konnten.

Hinzu kommt eine erhebliche finanzielle Belastung für die Zuchtfreunde. Es muss ein Tierarzt bestellt werden, der die virologische Untersuchung mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers vornimmt. Danach müssen die Proben in einem akkreditierten Labor untersucht werden. Dieses befindet sich in Frankfurt/Oder. Die Ergebnisse müssen dann mit der vollständigen Teilnehmerliste am letzten Arbeitstag vor der Ausstellung vorgelegt werden. Sollte hier nur der Verdacht eines Infektes vorliegen, müssen sämtliche Tiere aus dem Bestand des Züchters gekeult werden und er darf zwei Jahre keine neuen Züchtungen aufbauen. Wie ungenau die Ergebnisse der Proben ausfallen können, haben wir doch oft genug in der Corona-Pandemie erlebt. Test positiv, dann Test negativ – also keine eindeutige und 100 % verlässliche Diagnose.

Die Kosten für die Proben belaufen sich zwischen 20,00 € und 30,00 € pro Tier. Die Tierarztkosten haben sich fast verdoppelt. Die finanziellen Forderungen insgesamt liegen fern ab jeglicher Vorstellung.

Den größten Anteil an den Ausstellungen nehmen nun mal Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner ein. Und genau für diese Tiere gilt die Allgemeinverfügung.

Was die Züchter am meisten aufregt, ist die Tatsache, dass diese für uns nicht nachvollziehbare Vorschriften nur im Land Brandenburg getroffen wurden. In den Nachbarländern wie z.B. Sachsen gelten diese nicht.

Jeder Züchter ist selbst daran interessiert, dass seine Tierbestände gesund gehalten werden. Dazu bedarf es nicht solcher irrsinnigen Bestimmungen. Will man mit aller Macht die Kleintierzucht sterben lassen? Wir unternehmen alles, dass die Züchtungen reinrassig bleiben und nicht künstlich überzüchtet werden. Im Übrigen ist uns hier kein Fall von der angegebenen Geflügelpest bekannt, die Maßnahmen solchen Ausmaßes verlangt.

Wir hoffen und erwarten von der Landesregierung, dass diese Vorschrift zurückgenommen wird und nur für den Ernstfall Anwendung findet.

So können wir nur voller Optimismus in das neue Jahr gehen in der Hoffnung, endlich wieder

Normalität vorzufinden. Das Nichtdurchführen der Kreisjungtierschau hat für unseren Verein auch finanzielle Einbußen gebracht. Und deshalb geht unser Aufruf und Wunsch an unsere jahrelangen Unterstützer und Sponsoren – aber auch an jeden, der diesen Artikel liest – uns mit einer kleinen Spende zu helfen. Wir hatten in diesem Jahr keine Einnahmen, aber die Ausgaben für unser vereinseigenes Gebäude und Gelände gehen weiter, substanzerhaltende Arbeiten müssen dringend ausgeführt werden. Aber wovon?

Für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute sowie ein vor allen Dingen gesundes Jahr 2024. Hoffen wir darauf, dass im kommenden Jahr wieder eine Ausstellung von uns organisiert werden kann und wir Sie dort begrüßen können.

Gut Zucht!

Die Mitglieder des Kleintierzuchtverein Vetschau e.V.