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Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 2/2023
Informationen des Bürgermeisters
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Freundliche Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 15.02.2023

- Grundsteuer A und B

- Gewerbesteuer-Vorauszahlung

- Hundesteuer

- Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren

zur Zahlung fällig sind (für Quartalszahler).

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten und die jeweiligen Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:

Sparkasse Niederlausitz

IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27

BIC: WELADED1OSL

Spreewaldbank eG

IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35

BIC: GENODEF1LN1.

Falls der Zahlungstermin nicht eingehalten wird, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung – Bbg KostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) bzw. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages (§ 240 AO).

Bitte beachten: Eine korrekte Verbuchung Ihrer Einzahlungen kann nur erfolgen, wenn Sie bei den Überweisungen das entsprechende Buchungszeichen angeben.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung):

Um für Sie unnötige Kosten wegen verspäteter Zahlung zu vermeiden, wird empfohlen am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Durch Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandates entfällt das ständige Überwachen der Zahlungstermine. Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen nicht an, da die Beträge zu den Fälligkeiten eingezogen werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Vordrucke sind erhältlich online unter: https://stadt.vetschau.de/cms/upload/downloads/formulare/erteilung_eines_SEPA-Lastschriftmandates.pdf oder bei der Stadt Vetschau/Spreewald, Der Bürgermeister, Sachgebiet Steuern (Zimmer 301), Schlossstr. 10, 03226 Vetschau/Spreewald. Es kann auch nachfolgendes Formular ausgefüllt und an die im Formular angegebene Anschrift geschickt werden.

Ihre Stadtkasse