Zu Ostern werden zur Freude vieler Bürgerinnen und Bürger wieder Oster- und Lagerfeuer brennen. Damit die Freude an diesem Brauchtumsfest überwiegt, weist die Stadt Vetschau/Spreewald vorsorglich darauf hin, dass die Feuer rechtzeitig zu beantragen sind.
Die Ordnungsbehörde prüft den Standort und die weiteren Rahmenbedingungen für das Verbrennen im Freien und erteilt entsprechende Ausnahmegenehmigungen von dem im Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg festgeschriebenen Verbrennungsverbot, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweise für ein gelungenes Oster- bzw. Lagerfeuer:
| 1. | Zu verwenden ist nur trockenes und naturbelassenes Holz. Abfälle wie z. B. Rasenschnitt, Laub, fri-scher Baum- und Strauchschnitt gehören niemals ins Osterfeuer, sondern sollten kompostiert werden. |
| 2. | Behandeltes und lackiertes Holz darf im Osterfeuer nicht verbrannt werden. Darunter fallen auch Möbel, Türen, Fensterrahmen, Bahnschwellen etc. |
| 3. | Bei anhaltender Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4) oder starkem Wind (ab Windstärke 6) sollte kein Osterfeuer entzündet werden. |
| 4. | In aufgeschichteten Holzstapeln verstecken sich immer wieder kleine Tiere wie z. B. Igel. Daher sollte das Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen oder vor dem Anzünden noch einmal komplett umgeschichtet werden, um die Tiere vor dem Feuertod zu bewahren. |
| 5. | Löschmittel wie Wasser, Sand und Feuerlöscher müssen immer bereitstehen. |
| 6. | Es sind keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus zu verwenden – Explosionsgefahr. |
| 7. | Die Feuerstelle muss stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien liegen. |
| 8. | 50 m Mindestabstand von Naturschutzgebieten und Wäldern gem. § 23 Abs. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg sind einzuhalten |
| 9. | Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug sollte das Feuer unverzüglich gelöscht werden. |
| 10. | Das Feuer ist immer bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen, um ein Wiederaufflammen sofort bekämpfen zu können. Wer sich als Verantwortlicher zu früh vom Osterfeuer entfernt, handelt fahrlässig. |
Weitere Einzelheiten können durch die örtlichen Ordnungsbehörden im Rahmen der Ausnahmeerteilung festgelegt werden.
Das Antragsformular für Oster- und Lagerfeuer wurde etwas angepasst und ist auf der Homepage der Stadt Vetschau/Spreewald unter „Verwaltung und Bürgerservice“ à „Formulare“ zu finden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Vetschau/Spreewald, Fachbereich Ordnung und Soziales telefonisch unter 035433 777 33 sowie per Email an ordnung-gewerbe@vetschau.com oder in einem persönlichen Gespräch.