Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind essentielle Dokumente der Vorsorge.
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche, während die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson für alle Angelegenheiten benennt.
Die Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht eine Person für den Notfall vor, falls keine Vollmacht vorliegt. Alle drei sollten schriftlich verfasst sein.
Das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nimmt in der heutigen Zeit stetig zu.
Daher freuen wir uns, Sie herzlich zu unserem Fachvortrag einzuladen.
| Wann: | Dienstag, 10.03.2026 |
| Zeit: | 15 – 17 Uhr |
| Ort: | Öffentliche Veranstaltung im Bürgerhaus Vetschau (Bürgersaal), August-Bebel-Straße 9 |
Nach dem Fachvortrag laden wir Sie zu einer Fragerunde und zum Austausch ein.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie teilnehmen möchten.
Telefon: 0162 4765542