Die Vetschau/Spreewald setzt auch im Jahr 2026 ein starkes Zeichen für bürgerschaftliches Engagement und unterstützt erneut Projekte aus den Bereichen Sport, Kultur, Geschichte, Kirche, Inklusion, Brauchtum, Feuerwehrwesen, Erziehung und weiteren gesellschaftlich wichtigen Feldern. Mit der finanziellen Förderung würdigt die Stadt zugleich die zahlreichen freiwilligen Aufgaben, die Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl übernehmen.
Bereits im vergangenen Jahr konnten viele Projekte im Stadtgebiet und in den Ortsteilen erfolgreich umgesetzt werden. Dazu zählten unter anderem Sommerfeste und Weihnachtsfeiern für Seniorinnen und Senioren, die Teilnahme und Ausrichtung von Wettkämpfen und Turnieren durch Sportvereine, Sommerferien- und Reiterlager, Hof-, Familien- und Sportfeste sowie zahlreiche weitere gemeinschaftsstärkende Veranstaltungen.
Fördermöglichkeiten nach geltender Richtlinie
Grundlage für die Antragstellung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugend-, Senioren- und Behindertenarbeit und der Heimatpflege in der Stadt Vetschau/Spreewald“ vom 06.12.2016.
Auch 2026 haben Vetschauer Vereine sowie Privatpersonen die Möglichkeit, finanzielle Mittel für konkrete Vorhaben zu beantragen.
| Gefördert werden insbesondere: | |
| • | Kinder- und Jugendarbeit |
| • | Heimat- und Brauchtumspflege, beispielsweise traditionelle Heimat- und Dorffeste |
| • | Veranstaltungen mit gesamtgemeinschaftlichem Charakter |
| • | Behindertenarbeit |
| • | Teilnahme an städtischen Veranstaltungen |
Antragsfrist und Verfahren
Die Antragsfrist für Projekte im laufenden Jahr endet am 01. April 2026.
Die Beantragung ist unkompliziert: Auf der Internetseite der Stadt Vetschau/Spreewald steht unter „Ortsrecht/Satzungen“ ein entsprechendes Antragsformular bereit. Dieses ist vollständig ausgefüllt bei der Stadtverwaltung einzureichen.
| Ein vollständiger Antrag muss folgende Angaben enthalten: | |
| • | Bezeichnung des gemeinnützigen Vereins bzw. Name des Antragstellers inklusive postalischer Anschrift |
| • | Benennung der Veranstaltung bzw. des Projektes mit Datum und Ort oder Realisierungszeitraum |
| • | Veranstaltungs- bzw. Projektkonzept |
| • | Finanzierungskonzept |
| • | Höhe der beantragten Zuwendung |
| • | Kontodaten |
Wichtiger Hinweis:
Voraussetzung für einen positiven Zuwendungsbescheid ist der beschlossene Haushalt der Stadt Vetschau/Spreewald für die kommenden beiden Haushaltsjahre. Eine Förderung kann daher nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden und rechtskräftig beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.
Regelung für Ortsteile:
für Projekte in den Ortsteilen gilt: Die Mittel sind zu denselben Bedingungen beim jeweiligen Ortsbeirat des entsprechenden Ortsteils zu beantragen. Der Ortsbeirat entscheidet über die Bewilligung und leitet die Unterlagen anschließend zur Auszahlung an die Stadtverwaltung weiter.
Eine Ausnahme besteht, wenn ein ortsteilansässiger Verein ein Projekt plant, das sich positiv auf das gesamte Stadtgebiet und/oder mehrere Vereine in Vetschau/Spreewald auswirkt. In diesem Fall ist zusätzlich auch eine direkte Antragstellung bei der Stadtverwaltung möglich.
Mit der fortgesetzten Förderung unterstreicht die Stadt Vetschau/Spreewald ihr klares Bekenntnis zu einem lebendigen Vereinsleben und einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt – getragen von Engagement, Tradition und Gemeinschaftssinn.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Fr. Herold zur Verfügung, Tel.: 035433 777-38 oder r.herold@vetschau.com