Die Stadt Vetschau hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Der Wärmeplan ist eine langfristige kommunale Strategie mit dem Ziel zusammen mit Kommune, Netzbetreibern und Energieversorgern Optionen für eine zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 zu entwickeln.
Die heutigen Fragen und Antworten zur Wärmeplanung Vetschau beschäftigen sich mit der Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz.
Die Stadt Vetschau möchte die Bürgerinnen und Bürger aktiv in diesen Prozess einbeziehen und informiert sie über wichtige Zwischenschritte. Zudem werden Fragen und Antworten zur Wärmeplanung als Serie im Amtsblatt veröffentlicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist: Anke Lehmann, Tel.: 035433 77772
Frage: Treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes eher in Kraft, wenn die Wärmeplanung zeitnah fertiggestellt wird?
Antwort: Nein, die Wärmeplanung vor 2028 führt nicht automatisch dazu, dass die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) früher gelten. Das GEG tritt nur dann früher in Kraft, wenn die Kommune eine Satzung beschließt, die bestimmte Gebiete für eine bestimmte Energiequelle festlegt – zum Beispiel ein Anschlussgebiet für Fernwärme. Das Gesetz bezieht sich auf diese offizielle Entscheidung der Kommune und nicht direkt auf den Wärmeplan (§ 71 Abs. 8 Satz 3 und § 71k Abs. 1 Nr. 1 GEG). Die bloße Benennung von Gebieten im Wärmeplan oder ein Beschluss im Gemeinderat reicht nicht aus, um das GEG früher wirksam werden zu lassen.
Frage: Es wurde kurz vor dem Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes eine neue Gasheizung eingebaut. Welche Auswirkungen sind für solche neu eingebauten Heizungen zu erwarten?
Antwort: Eine fossile Heizung kann bis maximal 2045 weiter betrieben werden. Erst wenn wieder eine neue Heizung eingebaut wird, muss diese die Anforderungen aus dem GEG erfüllen. Das heißt, wenn Sie nach Juni 2028 wieder eine neue Heizung einbauen, muss diese zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Nähere Hinweise liefert das Schaubild.
Frage: Was sollte ich bei der Umrüstung/Nachrüstung meiner Gastherme beachten? Ist eine "H2-Ready"-Gasheizung zukunftssicher?
Antwort: Ob eine bestimmte Heizung in Zukunft genutzt werden kann, hängt von den gesetzlichen Regeln ab. Aktuell sind H2-Ready-Gasheizungen nicht verboten. Ob sie eine gute Wahl sind, hängt jedoch von der kommunalen Wärmeplanung ab. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann man genauer sagen, wie die Gasversorgung in Zukunft aussehen wird. Nach den derzeitigen Gesetzen dürfen neue H2-Ready-Gasheizungen ab 2029 nur dann weiterhin mit Erdgas betrieben werden, wenn sie steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzen (siehe Schaubild) oder wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, das ans Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Damit das passiert, müssen die Stadt und der Netzbetreiber einen Plan bei der Bundesnetzagentur einreichen und genehmigen lassen. Ob und wann durch ein mögliches Wasserstoffnetz auch günstiger Wasserstoff für die Gebäudebeheizung fließen kann und ob dieser in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, ist offen.
Details zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie zukünftig auf der Website der Stadt unter:
https://stadt.vetschau.de/verwaltung-buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligung
Sollten Sie Fragen zur Wärmeplanung haben, richten Sie diese gern an uns.
| E-Mail: | bau@vetschau.com |
| Brief/Notiz: | Stadt Vetschau/Spreewald, Fachbereich Bau |
| Schlossstr. 10 03226 Vetschau/Spreewald/ |