Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Sie haben ein Grundstück verkauft oder erworben? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig beim WAC.
Kunde des WAC kann entsprechend der Trinkwasserversorgungssatzung, Abwassergebührensatzung und der Fäkalienentsorgungssatzung des WAC nur der Grundstückseigentümer oder ein dinglich Berechtigter sein. Bitte beachten Sie dies und teilen uns etwaige Änderungen schriftlich mit.
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen oder es erworben haben, müssen Sie einiges beachten.
Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Unterlagen der WAC benötigt:
| 1. | Kopie der Eigentumsnachweise in Form von: Kaufvertrag (mit Angaben zum Käufer/Verkäufer, Kaufgegenstand, Besitzübergang, Unterschriften und Stempel vom Notar) oder Kopie Erbschein/Testament oder Kopie Grundbuchauszug. |
| 2. | Übergabeprotokoll mit der Angabe zum Datum der Übergabe inklusive dem jeweiligen Zählerstand und allen Unterschriften (Verkäufer, Käufer). |
Für die Übermittlung der Daten kann das auf der Homepage hinterlegte Ab- und Anmeldeformular des WAC genutzt werden. Die Zusendung der Unterlagen kann vom Verkäufer oder Käufer erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Sollten die Unterlagen unvollständig sein, kann der Vorgang nicht bearbeitet werden.
Alle Unterlagen sind bis zum 30. November eines jeden Kalenderjahres an den WAC zu senden. Eine Zusendung nach dem 30. November kann für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Nach dem Stichtag erfolgt eine automatische Umschreibung zum 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres.