Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2023
| - | Grundsteuer A und B |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
| - | Hundesteuer |
| - | Zweitwohnungssteuer |
| - | Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren |
zur Zahlung fällig sind (für Quartalszahler).
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten und die jeweiligen Abgaben unterAngabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genanntenBankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:
| Sparkasse Niederlausitz | IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 |
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| BIC: WELADED1OSL |
| Spreewaldbank eG | IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35 |
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| BIC: GENODEF1LN1. |
Falls der Zahlungstermin nicht eingehalten wird, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnetwerden. Diese ist gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung - BbgKostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) bzw. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages (§ 240 AO).