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Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 5/2024
Informationen des Bürgermeisters
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Freundliche Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2024

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Grundsteuer A und B

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Gewerbesteuer-Vorauszahlung

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Hundesteuer

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Zweitwohnungssteuer

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Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren

zur Zahlung fällig sind (für Quartalszahler).

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten und die jeweiligen Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:

Sparkasse Niederlausitz IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 BIC: WELADED1OSL

Spreewaldbank eG IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35 BIC: GENODEF1LN1.

Falls der Zahlungstermin nicht eingehalten wird, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet

werden. Diese ist gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung – BbgKostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) bzw. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages (§ 240 AO).

Ihre Stadtkasse