Anstelle der Fälligkeiten für Steuern und Abgaben zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres können Sie auf Antrag die Steuern und Abgaben zum 01.07. jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichten. Dies gilt für: Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren.
Der Antrag muss bis spätestens zum 30.09. des Jahres gestellt werden. Die Änderung gilt dann ab dem Folgejahr solange bis Sie eine Änderung bis spätestens zum 30.09. des Jahres beantragen. Die Änderung gilt dann wiederum ab dem Folgejahr.
Wünschen Sie, dass die Zahlungsweise umgestellt wird, füllen Sie bitte den Antrag auf jährliche Zahlungsweise aus und senden Sie diesen bis spätestens 30.09. an die angegebene Anschrift. Der Antrag ist auch auf der Homepage der Stadt Vetschau/Spreewald abrufbar (https://stadt.vetschau.de/verwaltung-buergerservice/formulare). Falls Sie eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung der Steuern und Abgaben wünschen, ist das entsprechende Formular ebenfalls dort abrufbar.