Freundliche ZahlungserinnerungDie Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 30.06.2024 - Friedhofsgebühren sowie zum 01.07.2024 - Grundsteuer A und B - Gewerbesteuer-Vorauszahlung - Hundesteuer - Zweitwohnungssteuer - Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren zur Zahlung fällig sind (für Jahreszahler). Wir bitten die Abgabenpflichtigen die Zahlungstermine einzuhalten und die Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen: Sparkasse Niederlausitz IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 BIC: WELADED1OSL Spreewaldbank eG IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35 BIC: GENODEF1LN1. Falls die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung – Bbg KostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) bzw. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages (§ 240 AO). Ihre Stadtkasse |