Titel Logo
Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 6/2024
Informationen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freundliche Zahlungserinnerung

Freundliche Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 30.06.2024

- Friedhofsgebühren

sowie zum 01.07.2024

- Grundsteuer A und B

- Gewerbesteuer-Vorauszahlung

- Hundesteuer

- Zweitwohnungssteuer

- Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren

zur Zahlung fällig sind (für Jahreszahler).

Wir bitten die Abgabenpflichtigen die Zahlungstermine einzuhalten und die Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:

Sparkasse Niederlausitz

IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27

BIC: WELADED1OSL

Spreewaldbank eG

IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35

BIC: GENODEF1LN1.

Falls die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gemäß der jeweils geltenden Fassung der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung – Bbg KostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) bzw. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages (§ 240 AO).

Ihre Stadtkasse