Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie mit dieser Mittelung noch einmal Hinweisen auf die nun neu beschlossenen und in Kraft tretenden Hebesätze zur Grundsteuer A und B der Stadt Vetschau/Spreewald (siehe bitte anbei Amtsblatt Jahrgang 2025, Nr. 5 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Vetschau/Spreewald – Hebesatzsatzung).
| • | Zusammenfassung: Der Hebesatz zur Grundsteuer A (Land-und Forstwirtschaft etc.) erhöht sich von 285 % auf 324 %. Der Hebesatz zur Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke, Baugrundstücke etc.) senkt sich von 394 % auf 383 %. |
| • | Versand der Bescheide: Der planmäßige Versand des entsprechenden Änderungsbescheides über Steuern und Abgaben 2025, ergänzt um die nun neu festgesetzten Grundsteuern ist mit dem Monat Juni angesetzt. |
| • | Hinweis zu fehlenden Objekten: Bitte beachten Sie, der Stadt Vetschau/Spreewald fehlen insbesondere bei der Grundsteuer B weiterhin ca. 20% aller Neubewertungen der Steuerobjekte durch die Finanzämter. Dies bedeutet, dass einige Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer weithin auf Ihre neue Grundsteuerfestsetzung warten müssen und sich im Bedarfsfall direkt an das Finanzamt Calau wenden sollten. |
| • | Bescheid/Fälligkeiten: Bitte beachten Sie aufmerksam alle Hinweise auf den Bescheiden. |
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| Fälligkeiten in der Vergangenheit (vor dem Datum des Bescheids) sind nicht nochmal zu zahlen, sie werden nur historisch abgebildet. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeit und Fälligkeiten für Folgejahre solange kein geänderter Bescheid ergeht. |
| • | Zahlung per Bankeinzug: Grundstückbesitzer mit einem aktiven SEPA-Einzugsmandat haben keinen weiteren Handlungsbedarf. Widerufene/gelöschte Einzugsermächtigungen müssen erneuert werden. |
| • | Zahlung per Daueraufträge/Dauerüberweisungen: (nicht zu verwechseln mit Einzug) müssen bitte angepasst bzw. nach Löschung bei Ihrer Bank neu eingerichtet werden. |
| • | Zahlung per Überweisung: Hier bitte weiterhin die Fälligkeiten beachten. |
| • | Hinweis für die Zukunft: Vor dem Hintergrund von noch immer fehlenden Neubewertungsdaten von Grundstücken in Vetschau (ca. 20%) und der bisher sehr intensiven längeren Auseinandersetzung mit der Höhe der neuen Hebesätze (teilweise prognostische Hochrechnung) bleibt noch mitzuteilen, dass die nochmalige Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform 2025 nicht unsere Zielsetzung ist. Eine sich mittelfristig ergebende Notwendigkeit hierzu kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden und steht unter Vorbehalt. |