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Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 7/2025
Informationen des Bürgermeisters
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ÖFFENTLICHE MAHNUNG

Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 30.06.2025

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Friedhofsgebühren

und zum 01.07.2025 (für Jahreszahler)

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Gewerbesteuer-Vorauszahlung

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Hundesteuer

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Zweitwohnungssteuer

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Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren

zur Zahlung fällig waren.

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die Rückstände sind bis spätestens 16.07.2025 auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:

Sparkasse Niederlausitz

IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27

BIC: WELADED1OSL

Spreewaldbank eG

IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35

BIC: GENODEF1LN1

Bitte beachten: Eine korrekte Verbuchung Ihrer Einzahlungen kann nur erfolgen, wenn Sie bei den Überweisungen das entsprechende Buchungszeichen angeben.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gebührenpflichtig.

Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages.

Ihre Stadtkasse