Titel Logo
Vetschauer Mitteilungsblatt - Neue Vetschauer Nachrichten (Amtsblatt)
Ausgabe 7/2026
Informationen des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freundliche Zahlungserinnerung

 

Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 30.06.2026

-

Friedhofsgebühren

und zum 01.07.2026 (für Jahreszahler)

-

Grundsteuer A und B

-

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

-

Hundesteuer

-

Zweitwohnungssteuer

-

Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren

 

zur Zahlung fällig sind.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten und die jeweiligen Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen einzuzahlen:

Kontoinhaber: Stadt Vetschau/Spreewald

Sparkasse Niederlausitz

IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27

BIC: WELADED1OSL

Spreewaldbank eG

IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35

BIC: GENODEF1LN1.

Falls der Zahlungstermin nicht eingehalten wird, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gebührenpflichtig (gemäß Brandenburgische Kostenordnung – Bbg KostO). Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben Säumniszuschläge erhoben werden (gemäß Abgabenordnung (AO), Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)). Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages.

Bitte beachten: Eine korrekte Verbuchung Ihrer Einzahlungen kann nur erfolgen, wenn Sie bei den Überweisungen das entsprechende Buchungszeichen angeben.

Ihre Stadtkasse