Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 23.07.2025
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
zur Zahlung fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Die Rückstände sind bis spätestens 15.08.2025 auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:
Sparkasse Niederlausitz IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 BIC: WELADED1OSL
Spreewaldbank eG IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35 BIC: GENODEF1LN1.
Bitte beachten: Eine korrekte Verbuchung Ihrer Einzahlungen kann nur erfolgen, wenn Sie bei den Überweisungen das entsprechende Buchungszeichen angeben.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages.