Die Stadtkasse Vetschau/Spreewald macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2025
| - | Grundsteuer A und B |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung |
| - | Hundesteuer |
| - | Zweitwohnungssteuer |
| - | Straßenreinigungs-/Winterwartungsgebühren |
zur Zahlung fällig sind (für Quartalsszahler).
Wir bitten die Abgabenpflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten und die Abgaben unter Angabe des entsprechenden Buchungszeichens auf eine der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Vetschau/Spreewald einzuzahlen:
Sparkasse Niederlausitz IBAN: DE35 1805 5000 3050 1000 27 BIC: WELADED1OSL
Spreewaldbank eG IBAN: DE15 1809 2684 0100 1534 35 BIC: GENODEF1LN1.
Falls der Zahlungstermin nicht eingehalten wird, muss mit einer persönlichen Mahnung gerechnet werden. Diese ist gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 5,00 €.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis eins vom Hundert des rückständigen auf volle 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrags.