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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Offenlegung der Ergebnisse einer Katastervermessung und Abmarkung

gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Lothar Kurtze (ÖbVI) führte im III. Quartal 2024 Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Stadt Weißenberg Gemarkung Nechern, Bereich Riegelstraße, Lindenweg und Koppelteichweg an den Flurstücken 8/a, 8/b, 8/3, 8/2, 8/4, 9, 13/a, 23/3, 23/4, 25/a, 26/a, 26/1, 26/2, 28/a, 29, 31/3, 32/a, 33/1, 35/a, 39/b, 39/c, 39/2, 39/4, 39/6, 39/7, 40/a, 41/2, 44/2, 41/3, 45/2, 45/3, 46, 47/2, 48, 49, 50, 100, 104/a, 104/1, 104/2, 230/2, 230/3, 230/4, 230/5, 234/1, 259/g und 280 durch. Dabei wurden Grenzen dieser Flurstücke nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt, festgestellt und abgemarkt.

Art der Vermessungsarbeiten:

1.

Grenzwiederherstellung

2.

Grenzfeststellung

3.

Abmarkung

4.

Veränderung der tatsächlichen Nutzungsart

Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 des sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Sächs.VermKatG) sowie §17der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.

Die Ergebnisse liegen vom 17.01.2025 bis 17.02.2025 in meinen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache in meinen Geschäftsräumen in der Neugasse 8, 02625 Bautzen zur Einsichtnahme bereit. Nach §§ 27a und 27b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die auszulegenden Dokumente zusätzlich im Internet auf meiner Webseite www.vermessung-kurtze.de im oben genannten Zeitraum zugänglich gemacht.

Gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz, gelten die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung ab dem 24.02.2025 als bekannt gegeben.

Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen telefonisch unter der Nummer 03591/37300 oder der E-Mailadresse info@vermessung-kurtze.de zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung, der Wegfall von Grenzpunkten, die Abmarkung von Grenzpunkten sowie die zeitweilige Aussetzung und das Absehen der Abmarkung von Grenzpunkten als Ergebnis von Katastervermessungen und Abmarkungen sind Verwaltungsakte gegen die Widerspruch zulässig ist. Gegen die offengelegten Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Widersprüche sind schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die erlassende Behörde ist: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. (FH) Lothar Kurtze, Neugasse 8, 02625 Bautzen. Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs bei der Widerspruchsbehörde, dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, gewahrt.

Bautzen, den 17.01.2025

Lothar Kurtze
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur