Stadt Weißenberg
Landkreis Bautzen
Aufgrund § 4 i.V.m. § 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen (KomBekVO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenberg am 18.09.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1 Abs. 3 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 13.11.2017 erhält folgenden Wortlaut:
Die ortsübliche Bekanntgabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates gemäß § 36 Abs. 4 SächsGemO und die Veröffentlichung der Beratungsunterlagen und Beschlüsse gemäß § 36b SächsGemO erfolgt rechtzeitig auf der Internetseite der Stadt Weißenberg unter www.stadt-weissenberg.de/rathaus-verwaltung/stadtrat.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Weißenberg, den 19.09.2023
gez. Arlt, Bürgermeister | -Siegel- |