Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Niederkotitz“.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 410/7 sowie Teilflächen des Flurstücks 410/8 mit einer Gesamtfläche von ca. 6.500 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügtem Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Weißenberg, den 16.09.2026
Anlagen:
20260820_Geltungsbereich.pdf