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"Weißenberg aktuell" - Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plan Niederkotitz

Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Niederkotitz“.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 410/7 sowie Teilflächen des Flurstücks 410/8 mit einer Gesamtfläche von ca. 6.500 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügtem Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Weißenberg, den 16.09.2026

Jürgen Arlt
Bürgermeister

Anlagen:

20260820_Geltungsbereich.pdf