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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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4. Nachtrag zur Friedhofsordnung vom 17.11.2015 für die Friedhöfe in Kittlitz und Nostitz der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kittlitz-Nostitz

Für die Friedhöfe:

In Kommune Löbau: Friedhof Kittlitz.

In Kommune Weißenberg: Friedhof Nostitz

vom 30.01.2024

Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kittlitz-Nostitz hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amtliche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungsverordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. S. A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgenden Nachtrag zur Friedhofsordnung beschlossen:

§ 1

§ 14 Ruhefristen

wird wie folgt geändert:

Ruhefristen

Die Ruhefrist für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhefrist für Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie mindestens zehn Jahre

§ 2

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung des Regionalkirchenamtes Dresden am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kittlitz, den 30.01.2024

Kirchenvorstand der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kittlitz-Nostitz
L.S.
Bublitz
Knieß
Vorsitzender
Mitglied

Bestätigt

R 56552 - KGB Löbauer Region, KG Kittlitz-Nostitz

Dresden, den 02.09.2024

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Dresden
L.S.
am Rhein
Leiter des Regionalkirchenamtes Dresden