Für die Friedhöfe:
In Kommune Löbau: Friedhof Kittlitz.
In Kommune Weißenberg: Friedhof Nostitz
vom 30.01.2024
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kittlitz-Nostitz hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amtliche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungsverordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. S. A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgenden Nachtrag zur Friedhofsordnung beschlossen:
§ 14 Ruhefristen
wird wie folgt geändert:
Ruhefristen
Die Ruhefrist für Leichen beträgt 25 Jahre. Die Ruhefrist für Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie mindestens zehn Jahre
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung des Regionalkirchenamtes Dresden am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kittlitz, den 30.01.2024
Kirchenvorstand der | |
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kittlitz-Nostitz | |
L.S. | |
Bublitz | Knieß |
Vorsitzender | Mitglied |
Bestätigt
R 56552 - KGB Löbauer Region, KG Kittlitz-Nostitz
Dresden, den 02.09.2024