Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt nach § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Zeit von
Montag, 3. März 2025 bis einschließlich Freitag, 14. März 2025
öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Stadtkämmerei, 02627 Weißenberg, während der Dienstzeiten aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Stadt Weißenberg in öffentlicher Sitzung.
Weißenberg, den 21.03.2025