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"Weißenberg aktuell" - Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

Die Stadt Weißenberg macht hiermit die Einziehungsverfügung, einen Teilabschnitt des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 39 „Brauhausstraße, südlicher Teil (Weißenberg)“ betreffend, bekannt.

Die Absicht zur Einziehung wurde im Amtsblatt Nr. 9/2025 am 19.09.2025 öffentlich bekanntgemacht. Die Einwendungsfrist endete am 19.12.2025. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die Einziehungsverfügung mit der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von zwei Wochen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe im Zimmer 20 der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg erhoben werden.

Weißenberg, 20.02.2026

gez. Jürgen Arlt
Bürgermeister