Zu Beginn des Jahres 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Förderkonditionen für die energetische Sanierung von Gebäuden, z. B. beim Austausch der Heizung oder bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, angepasst. Wer sich für den Austausch seiner alten Heizung gegen eine neue, elektrisch betriebene Wärmepumpe entscheidet, kann einen vergleichsweise hohen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Dabei entscheiden Details über eine höhere oder niedrigere Förderquote, die nachfolgend beschrieben werden.
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizung erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Außerdem sind notwendige Nebenarbeiten förderfähig, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendig sind, z. B. der Umbau des Technikraumes, der Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung oder auch die Herstellung bzw. der Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche.
Die Gesamtkosten all dieser Maßnahmen bezeichnet man als förderfähige Kosten. Diese stellen die Grundlage für die Berechnung des möglichen Investitionskostenzuschusses dar und sind pro Jahr auf max. 60.000 € bzw. insgesamt auf 600.000 € pro Gebäude gedeckelt. Es ist ratsam, dass man sich für jedes Gewerk mindestens 2 vergleichende Angebote einholt. Die erwarteten Gesamtkosten trägt man dann im Online-Antragsformular ein. Da maximal die Kostenhöhe gefördert wird, die im Förderportal beantragt wurde, ist es empfehlenswert einen kleinen Puffer von ca. 10 bis 20 % der Kosten einzuplanen.
Die Basisförderquote für die Wärmepumpe beträgt 25 %. Nutzt man als Wärmequelle (Ab-)Wasser oder das Erdreich bzw. setzt natürliche Kältemittel ein, so erhöht sich der Zuschuss auf 30 % der förderfähigen Kosten. Wird die Wärmepumpe als Ersatz für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizung installiert, erhält man den Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 %. Die maximale Förderquote beträgt dann also 40 %.
Um die Förderung zu erhalten, müssen eine Reihe von technischen Anforderungen erfüllt sein. Diese und weitere nützliche Informationen, z. B. zur Antragstellung, haben wir für Sie auf folgender Webseite bereitgestellt: https://www.energieagentur-bautzen.de/waermepumpe/
Bei Fragen können Sie sich gern jederzeit an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.
Kontakt:
Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen
Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen
| Telefon: | 03591 380 2100 |
| E-Mail: |