Im Freistaat Sachsen finden in diesem Jahr die Schöffenwahlen für die neue Amtszeit 2024 bis 2028 statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
Schöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden, der zum Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr, vollendet hat.
Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.B. Polizeivollzugsbeamte).
Wer Interesse an der Ausübung eines solchen Amtes hat und
kann sich um Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Weißenberg bewerben.
Unfähig für das Schöffenamt sind:
Die Bewerbung sollte schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: vollständiger Name, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Datum seit wann in der Gemeinde wohnhaft, Beruf, Staatsangehörigkeit und eventuelle Bemerkungen.
Auf unserer Homepage: www.stadt-weissenberg.de finden sie unter der Rubrik „Aktuelles“. auch ein Formular zur Bewerbung.
Weißenberg, den 22.02.2023