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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung -

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt Weißenberg in seiner Sitzung am 03.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Weißenberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge

400 v. H.

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge

365 v. H.

2.

Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge

395 v. H.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

 — 

Weißenberg, den 03.03.2025

(Ort, Datum)

(Jürgen Arlt - Bürgermeister)
( Siegel )