Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 5.576.751 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen auf | 6.303.886 | EUR |
| - | Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -727.135 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf | 150.000 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen auf |
| EUR |
| - | Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 150.000 | EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -577.135 | EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | -577.135 | EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.573.115 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.495.102 | EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 78.013 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.008.855 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 2.325.998 | EUR |
| - | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.317.143 | EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.239.130 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 56.112 | EUR |
| - | Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -56.112 | EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.295.242 | EUR |
| festgesetzt. | |||
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf — 494.500 EUR
festgesetzt.
(alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 1.000.000 EUR
festgesetzt.
(alternativ: Kassenkredite werden nicht veranschlagt.)
Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 | Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 | Prozent |
| für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf |
| Prozent |
| für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf |
| Prozent |
| Gewerbesteuer auf | 395 | Prozent |
Weitere Festsetzungen
Hinweis:
Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.
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Stadt Weißenberg den 27. März 2025
Jürgen Arlt | |
Bürgermeister | Siegel |