Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 6.489.983 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 7.183.322 EUR |
| - | Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -693.339 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 130.500 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | - EUR |
| - | Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 130.500 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -562.839 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | - EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | - EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | - EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | - EUR |
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | -562.839 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 6.415.217 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 6.346.068 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 69.149 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.495.705 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 2.481.364 EUR |
| - | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -985.659 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -916.510 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 56.373 EUR |
| - | Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -56.373 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -972.883 EUR |
| festgesetzt. | ||
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 1.000.000 EUR |
| festgesetzt. | |
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 Prozent |
| für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf | - Prozent |
| für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf | - Prozent |
| Gewerbesteuer auf | 395 Prozent |
| Weitere Festsetzungen | keine |
Hinweis:
Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.
Stadt Weißenberg, 17. April 2026
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom 20.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Stadtkämmerei, 02627 Weißenberg, während der Sprechzeiten aus.
Er kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.