(Gz.: 32-0522/1575)
I.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-und –bau GmbH (DEGES) hat mit Antrag vom 22. September 2023 für das Vorhaben „B 178n – Verlegung A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ, BA 1.1 Anschluss A 4 bis S 112 (Nostitz)“ die Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Der geplante Neubau umfasst den Lückenschluss zwischen dem derzeitigen Ende, an dem bereits realisierten BA 1.2 der B 178n, bei Nostitz und dem Anschluss an die BAB 4 an der vorhandenen Anschlussstelle Weißenberg. Die Baumaßnahme umfasst weiterhin einen teilplanfreien Kontenpunkt mit der S 111, sowie in Teilabschnitten die Verlegung der S 112, der Gemeindeverbindungsstraße Weißenberg – Gebelzig (Feldkaiser) und der Gemeindeverbindungsstraße S 112/Nostitz. Im Zuge der Baumaßnahme werden 9 Brückenbauwerke sowie 3 Versickerungsbecken errichtet und die Führung von Wirtschaftswegen angepasst.
| Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Kommunen beansprucht: | |
| - | Stadt Weißenberg, Gemarkungen Nostitz, Trauschwitz, Spittel, Weißenberg, Maltitz, Lauske, Särka; |
| - | Gemeinde Hohendubrau, Gemarkungen Weigersdorf, Dauban |
| - | Gemeinde Vierkirchen, Gemarkung Buchholz, |
| - | Stadt Löbau, Gemarkungen Georgewitz, Glossen, Kittlitz |
| - | Gemeinde Hochkirch, Gemarkungen Zschorna, Plotzen, Lehn m. Jauernick; |
| - | Gemeinde Kubschütz, Gemarkung Canitz-Christina; |
| - | Gemeinde Malschwitz, Gemarkung Wartha; |
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 2 c, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).
Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
| Nr. | Bezeichnung der Unterlagen |
| 1 | Erläuterungsbericht |
| 2 | Übersichtskarte |
| 3 | Übersichtslagepläne |
| 4 | Übersichtshöhenplan |
| 5 | Lagepläne |
| 6 | Höhenpläne |
| 6.1 | Höhenplan B 178n |
| 6.2 | Höhenplan Rampenfahrbahnen KP B 178n/S 111 |
| 6.3 | Höhenpläne Nebennetz |
| 6.4 | Höhenpläne Wirtschaftswege/Radwege |
| 7 | Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen |
| 8 | Übersichtslageplan der Entwässerung |
| 9 | Landschaftspflegerische Maßnahmen |
| 9.1 | Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen |
| 9.2 | Maßnahmenlagepläne |
| 9.3 | Maßnahmenverzeichnis |
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9.4 |
Tabellarische Gegenüberstellung |
| 10 | Grunderwerb |
| 10.1 | Grunderwerbsplan |
|
10.2 |
Grunderwerbsverzeichnis (verschlüsselt) |
| 11 | Regelungsverzeichnis |
| 12 | Widmung/Umstufung/Einziehung |
| 12.1 | Widmungsplan |
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12.2 |
Tabellarische Auflistung |
| 14 | Straßenquerschnitt |
| 14.1 | Ermittlung der Belastungsklasse und frostsicherer Oberbau |
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14.2 |
Regelquerschnitte |
| 17 | Immissionstechnische Untersuchungen |
| 17.1.1 | Erläuterungsbericht schalltechnische Untersuchung |
| 17.1.2 | Ergebnistabellen schalltechnische Untersuchung |
| 17.2.1 | Erläuterungsbericht luftschadstofftechnische Untersuchung |
|
17.2.2 |
Ergebnistabellen luftschadstofftechnische Untersuchung |
| 18 | Wassertechnische Untersuchung |
| 18.1 | Wassertechnischer Fachbeitrag |
| 18.2.1 | Wassermengenermittlung |
| 18.2.2 | Bemessung und Nachweise |
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18.3
|
Detailpläne Versickerungsbecken
|
| 18.4 | Datenblätter wasserrechtliche Tatbestände |
| 19 | Umweltfachliche Untersuchungen |
| 19.1 | Landschaftspflegerischer Begleitplan |
| 19.2.1 | SPA-VP „Feldgebiete in der östl. Oberlausitz“ |
| 19.2.2 | FFH-VP „Täler um Weißenberg“ |
| 19.2.3 | FFH-VP „Basalt- u. Phonothkuppen der östl. Oberlausitz“ |
| 19.3 | Artenschutzbeitrag |
| 19.4 | Nacherfassung Eremit 2021 |
| 19.5 | Faunistische Kartierungen 2017/2018 |
| 19.6 | Umweltverträglichkeitsstudie 2017 |
| 19.7.1 | SPA-VP „Feldgebiete in der östl. Oberlausitz – Vorplanung |
| 19.7.2 | FFH-VP „Täler um Weißenberg“ – Vorplanung |
| 19.7.3 | FFH-VP „Basalt- u. Phonothkuppen der östl. Oberlausitz“ – Vorplanung |
|
19.8
|
Artenschutzbeitrag – Vorplanung |
| 19.9 | Faunistische Kartierungen 2016 Amphibien Fledermäuse Groß- u. Mittelsäuger Habitatstrukturkartierung für Fische u. Rundmäuler Xylobionte Käferarten Zug- u. Rastvögel |
| 20 | Geotechnische Untersuchungen |
| 20.1 | Baugrundgutachten Band 1 |
| 20.2 | Baugrundgutachten Band 2 |
| 20.3 | Baugrundgutachten VSB 1 |
| 20.4 | Baugrundgutachten VSB 2 |
| 20.5 | Baugrundgutachten VSB 3 |
|
20.6 |
ergänzende geotechnische Untersuchungen |
| 21.1 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie |
| 21.2 | Gutachten zu Stickstoffdepositionen |
|
21.3 |
Hydrologisches Gutachten VSB 3 |
| 22 | Verkehrsplanerische/-technische Untersuchung |
| 23 | Ausführungen zum Klimaschutz |
| 24 | UVP-Bericht |
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 11. Juni bis 11. Juli 2024
in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg, während der Öffnungszeiten:
| Montag | 9 bis 12 Uhr |
| Dienstag | 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr |
| Freitag | 9 – 12 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus (§ 27b Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG; leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 17a Abs. 3 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz – FStrG). Zusätzlich sind die auszulegenden Planunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur - Bundesstraßen einsehbar.
Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen werden zudem im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 32, Außenstelle, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, auf Antrag zugänglich.
1. | Jeder kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 11. August 2024 bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Außenstelle, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder bei der Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg, bei der Gemeinde Hohendubrau, Hauptstraße 23, 02906 Hohendubrau, bei der Gemeinde Vierkirchen, Melaune 54, 02894 Vierkirchen, bei der Stadt Reichenbach/O.L., Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/O.L., bei der Stadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau, bei der Gemeinde Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch, bei der Gemeinde Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz, oder bei der Gemeinde Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, dann aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen erhoben werden. |
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| Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. | |
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| Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titel beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG). | |
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| Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG). | |
| Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. | |
| 2. | Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen von der Auslegung des Plans (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). | |
| 3. | Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a FStrG). | |
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| Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich und auf dem Online-Portal der Anhörungsbehörde bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen – SächsVwVfZG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. | |
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| Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. | |
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| Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. | |
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| Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, kann dies ganz oder teilweise in digitalen Formaten, bspw. in der Form einer Onlinekonsultation, erfolgen. In diesem Fall wird die Anhörungsbehörde in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass und wie die Erörterung in dem digitalen Format durchgeführt wird. | |
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| Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. | |
| 4. | Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. | |
| 5. | Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. | |
| 6. | Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. | |
| 7. | Vom Beginn der Auslegung des Planes, treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a Abs. 1 FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). | |
| 8. | Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, | |
|
| - | dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen ist, |
|
| - | dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, |
|
| - | dass mit den ausgelegten Planunterlagen ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde, |
|
| - | dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist. |
II. Wichtiger Hinweis
Das (alte) Planfeststellungsverfahren „B 178n – Verlegung A 4 bis Bundesgrenze D/PL und D/CZ, BA 1.1 Anschluss A 4 bis S 112 (Nostitz)“, Gz.: 32-0522/20“, beantragt durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-und –bau GmbH (DEGES) mit Antrag vom 27. August 2009, wird eingestellt.
Die seit Auslegung jener Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten. Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.
Für das neu beantragte Verfahren gilt I Nr. 7 dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem eingestellten Planfeststellungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen im neuen Verfahren nach I., GZ: 32-0522/1575, unberücksichtigt bleiben. Einwendungen gegen den Plan sind daher (neu) zu erheben.
Hinweis Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung diese Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zu Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO, insbesondere welche Recht Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folge erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Weißenberg, den 08.05.2024