Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt nach § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Zeit von
Dienstag, 28. Mai 2024 bis einschließlich Freitag 07. Juni 2024
öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Stadtkämmerei, 02627 Weißenberg, während der Dienstzeiten aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Stadt Weißenberg in öffentlicher Sitzung.
Weißenberg, den 17.05.2024