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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Stadt WeißenbergLandkreis BautzenSatzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Mahngebühren

Auf Grund von § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der aktuell geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenberg am 22.05.2023 folgendes beschlossen:

§ 1

Aufhebung der Mahngebührensatzung

Die Satzung zur Erhebung von Mahngebühren vom 11.05.1993 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weißenberg, den 23.05.2023

Arlt, Bürgermeister
-Siegel-

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeiten widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.