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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Kotitz/Nostitz am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis in der Stadt Weißenberg ermittelt und festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigten

591

Zahl der Wähler

415

Zahl der ungültigen Stimmzettel

24

Zahl der gültigen Stimmzettel

391

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

624

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen (bei Mehrheitswahl).

1. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz

618 Stimmen

4 Sitze

2. Einzelvorschläge

6 Stimmen

1 Sitz

1. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz – 4 Sitze

Gewählt in die oben genannte Vertretung

1. Seibt, Andreas, Rentner

180 Stimmen

2. Sterzel, Jens, Geschäftsführer

174 Stimmen

3. Reck, Wolfram, Schmied

168 Stimmen

4. Arndt, Marcel, Sachbearbeiter

96 Stimmen

Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung

Keine, da keine weiteren Kandidaten im Wahlvorschlag vorhanden waren.

2. Einzelvorschlag – 1 Sitz

1. Pree, Marco

1 Stimme

Ersatzpersonen

1. Wehlend, Sandy

1 Stimme

2. Toepfer, Sara

1 Stimme

3. Wehlend, Maik

1 Stimme

Folgende weitere Einzelvorschläge sind aufgrund ihres Wohnortes für den Ortschaftsrat Kotitz/Nostitz nicht wählbar und konnten daher vom Gemeindewahlausschuss bei der Zuteilung der Sitze und Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen nicht berücksichtigt werden:

1. Kemnitz, Franz

1 Stimme

2. Blank, Ronald

1 Stimme

Aufgrund von Stimmengleichheit aller zulässigen Einzelvorschläge hat das Los in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zuteilung der Sitze und Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen entschieden.

Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetztes Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte, jede Bewerberin, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erheben. Nach Ablauf dieser Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Weißenberg, 12.06.2024

Arlt, Bürgermeister