Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis in der Stadt Weißenberg ermittelt und festgestellt.
| Zahl der Wahlberechtigten | 591 |
| Zahl der Wähler | 415 |
| Zahl der ungültigen Stimmzettel | 24 |
| Zahl der gültigen Stimmzettel | 391 |
| Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen | 624 |
Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen (bei Mehrheitswahl).
| 1. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz | 618 Stimmen | 4 Sitze |
| 2. Einzelvorschläge | 6 Stimmen | 1 Sitz |
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| 1. Wählervereinigung Kotitz/Nostitz – 4 Sitze | |
| Gewählt in die oben genannte Vertretung |
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| 1. Seibt, Andreas, Rentner | 180 Stimmen |
| 2. Sterzel, Jens, Geschäftsführer | 174 Stimmen |
| 3. Reck, Wolfram, Schmied | 168 Stimmen |
| 4. Arndt, Marcel, Sachbearbeiter | 96 Stimmen |
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| Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung | |
| Keine, da keine weiteren Kandidaten im Wahlvorschlag vorhanden waren. | |
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| 2. Einzelvorschlag – 1 Sitz | |
| 1. Pree, Marco | 1 Stimme |
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| Ersatzpersonen | |
| 1. Wehlend, Sandy | 1 Stimme |
| 2. Toepfer, Sara | 1 Stimme |
| 3. Wehlend, Maik | 1 Stimme |
Folgende weitere Einzelvorschläge sind aufgrund ihres Wohnortes für den Ortschaftsrat Kotitz/Nostitz nicht wählbar und konnten daher vom Gemeindewahlausschuss bei der Zuteilung der Sitze und Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen nicht berücksichtigt werden:
| 1. Kemnitz, Franz | 1 Stimme |
| 2. Blank, Ronald | 1 Stimme |
Aufgrund von Stimmengleichheit aller zulässigen Einzelvorschläge hat das Los in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zuteilung der Sitze und Feststellung der Reihenfolge der Ersatzpersonen entschieden.
Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetztes Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte, jede Bewerberin, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erheben. Nach Ablauf dieser Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weißenberg, 12.06.2024