Titel Logo
Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Wurschen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis in der Stadt Weißenberg ermittelt und festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigten  —  590

Zahl der Wähler  —  455

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —  12

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  443

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  1.267

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen (bei Verhältniswahl).

1.

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

548 Stimmen

2 Sitze

2.

Wählervereinigung Wurschen

719 Stimmen

3 Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU – 2 Sitze

Gewählt in die oben genannte Vertretung  —  Stimmen

1. Wujanz, Daniel, Selbständiger  —  169

2. Mittasch, Ronald, Metallbaumeister  —  168

Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung

1. Tschipke, Gunnar, Dipl. Ing. Agrar  —  139

2. Heinrich, Andreas, Altenpfleger  —  72

2. Wählervereinigung Wurschen – 3 Sitze

Gewählt in die oben genannte Vertretung

1. Rühland, Mike, Berufskraftfahrer/Personenverkehr  —  390

2. Heinze, Isabel, Versicherungskauffrau  —  203

3. Otto, Florian, Einkäufer  —  126

Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung

Keine, da nur drei Kandidaten im Wahlvorschlag vorhanden waren.

Es bleibt 1 Sitz nach § 21 Abs. 1 Satz 5 KomWG unbesetzt.

Gegen die Wahl kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetztes Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte, jede Bewerberin, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erheben. Nach Ablauf dieser Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Weißenberg, 12.06.2024

Arlt, Bürgermeister