Das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) schreibt vor, dass die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) je Platz und Betreuungsart für den Betrieb der Kindereinrichtungen jährlich bis zum 30.Juni des Folgejahres bekannt zu machen sind.
Die Finanzierung des Betriebes der Kindertageseinrichtungen erfolgt durch drei „Säulen“
• Landeszuschuss
• Elternbeitrag
• Gemeindeanteil
Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten anteilig ermittelt.
Diese betragen bei der
• Betreuung von Krippenkindern — 23%
• Betreuung von Kindergartenkindern — 30%
• Betreuung von Hortkindern — 30%
| Beispiel Finanzierung eines Krippenplatzes | 2021 | 2022 | 2023 |
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| Betriebskosten pro Platz monatlich | 1.199,72 € | 1.203,70 € | 1.389,45 € |
| Landeszuschuss | 246,50 € | 246,83 € | 271,07 € |
| Elternbeitrag | 248,73 € | 265,02 € | 276,32 € |
| Gemeindeanteil | 704,49 € | 691,85 € | 842,06 € |
Durch die im SächsKitaG vorgenommene Verbesserung der personellen Standards in den letzten Jahren ist für jeden Kitaplatz auch entsprechend mehr Personal einzusetzen, was sich natürlich in erhöhten Personalausgaben wiederspiegelte. Im Jahr 2023 sind zudem die Personalkosten durch eine Erhöhung des Tarifvertrages für Soziales und Erziehung gestiegen, wodurch die Elternbeiträge ab 01.07.2024 angehoben werden mussten.
Grundlage für die Beträge ist eine tägliche Betreuungszeit von neun Stunden in Krippe und Kindergarten sowie sechs Stunden im Hort.