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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Kindertageseinrichtungen

Das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) schreibt vor, dass die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) je Platz und Betreuungsart für den Betrieb der Kindereinrichtungen jährlich bis zum 30.Juni des Folgejahres bekannt zu machen sind.

Die Finanzierung des Betriebes der Kindertageseinrichtungen erfolgt durch drei „Säulen“

Landeszuschuss

Elternbeitrag

Gemeindeanteil

Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten anteilig ermittelt.

Diese betragen bei der

Betreuung von Krippenkindern

23%

Betreuung von Kindergartenkindern

30%

Betreuung von Hortkindern

30%

Grundlage für die Beträge ist eine tägliche Betreuungszeit von neun Stunden in Krippe und Kindergarten sowie sechs Stunden im Hort.