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"Weißenberg aktuell" - Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 6/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‘Lebensmittelmarkt Löbauer Straße’

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Lebensmittelmarkt Löbauer Straße‘ in der Fassung vom 13.05.2026 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 750 sowie Teilflächen des Flurstücks 748/1 der Gemarkung Weißenberg und hat eine Größe von ca. 5.500 m².

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Die kompletten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://mitdenken.sachsen.de/1043454 und in der Internetpräsentation der Stadt Weißenberg unter:

https://www.stadt-weissenberg.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der

Stadtverwaltung Weißenberg,

August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg

zu den Dienstzeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und

14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenberg vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

toeb@hamann-krah.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet. Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Fachplanungen und -gutachten vor:

-

Grünordnung und artenschutzrechtliche Prüfung, 13.05.2026

-

Baugrundgutachten inkl. orientierender abfallwirtschaftlicher Altlastenbewertung, 20.03.2023

-

Überflutungsnachweis, 02.12.2025

-

Schalltechnische Untersuchung, 30.05.2024

Folgende für die Planung wesentlichen relevanten Umweltbelange wurden festgestellt und berücksichtigt:

Grünordnung:

Ausweisung einer großen zentralen Grünfläche, Anpflanzung und Erhalt von Gehölzen, Festsetzung von Dachbegrünung,

Artenschutz:

Gehölzfällung und Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten, Anordnung von Ersatzniststätten, Anordnung von insektenschonenden- und fledermausgerechten Beleuchtgungsmitteln, Realisierung und rechtliche Sicherung der Artenschutzmaßnahmen ist im Städtebaulichen Vertrag, externe Ausgleichsmaßnahme

Immissionsschutz:

Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen

Baugrund:

Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, Auffüllung von Baugrundstücken

Entwässerung:

Festsetzung zum Regenrückhalt, Vorgaben zur wasserdurchlässigen Flächenbefestigung, Dachbegrünung

Gewässer:

Berücksichtigung des Gewässerrand- und des Unterhaltungsstreifens

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (zum Entwurf in der Fassung vom 06.06.2024) liegen vor:

-

Landratsamt Bautzen vom 12.09.2024 zu den Belangen Denkmalschutz, Artenschutz Bodenschutz und Abfallrecht.

-

Archäologisches Landesamt Sachsen vom 06.08.2024 zur Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG

-

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.08.2024 zu Hydrogeologie, zur geotechnischen Baubegleitung und zum Radonschutz

-

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 19.08.2024 zu Möglichkeiten der Flächenentsiegelung

-

Öffentlichkeit 1 vom 28.07.2025 und Öffentlichkeit 2 vom 20.08.2025 zu Immissionsschutz (Schall und Licht)

Anlagen:

Übersichtsplan

 

 

Weißenberg, 19.06.2026

Jürgen Arlt
Bürgermeister