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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl Wurschen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 12.06. und 05.07.2024 das Wahlergebnis in der Stadt Weißenberg ermittelt und festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigten

590

Zahl der Wähler

455

Zahl der ungültigen Stimmzettel

12

Zahl der gültigen Stimmzettel

443

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

1.267

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen (bei Verhältniswahl).

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

548 Stimmen

2 Sitze

2. Wählervereinigung Wurschen

719 Stimmen

4 Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU – 2 Sitze

Gewählt in die oben genannte Vertretung

Stimmen

1. Wujanz, Daniel, Selbständiger

169

2. Mittasch, Ronald, Metallbaumeister

168

Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung

1. Tschipke, Gunnar, Dipl. Ing. Agrar

139

2. Heinrich, Andreas, Altenpfleger

72

2. Wählervereinigung Wurschen – 3 Sitze

Gewählt in die oben genannte Vertretung

1. Rühland, Mike, Berufskraftfahrer/Personenverkehr

390

2. Heinze, Isabel, Versicherungskauffrau

203

3. Otto, Florian, Einkäufer

126

Es bleibt 1 Sitz nach § 21 Abs. 1 Satz 5 KomWG unbesetzt.

Ersatzpersonen für die oben genannte Vertretung

Keine, da nur drei Kandidaten im Wahlvorschlag vorhanden waren.

Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs.1 des Kommunalwahlgesetztes Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte, jede Bewerberin, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erheben. Nach Ablauf dieser Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Weißenberg, 05.07.2024

Jürgen Arlt, Bürgermeister