Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 05.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 5.591.775 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen auf | 6.119.186 | EUR |
| - | Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -527.411 | EUR |
| |||
| - | Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf |
| EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen auf | 20.807 | EUR |
| - | Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | -20.807 | EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -548.218 | EUR |
| |||
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
| - | Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
| |||
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | -548.218 | EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.524.544 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.281.654 | EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 242.890 | EUR |
| |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.117.463 | EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 1.532.829 | EUR |
| - | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -415.366 | EUR |
| |||
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -172.476 | EUR |
| |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 72.847 | EUR |
| - | Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -72.847 | EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -245.323 | EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf |
| EUR |
| festgesetzt. | ||
(alternativ: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.)
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf | 300.000 | EUR |
festgesetzt.
(alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.)
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 1.000.000 | EUR |
festgesetzt.
(alternativ: Kassenkredite werden nicht veranschlagt.)
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 340 | Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 | Prozent |
| Gewerbesteuer auf | 395 | Prozent |
(alternativ: Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:)
Weitere Festsetzungen
Hinweis:
Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.
Stadt Weißenberg, den 06. Juni 2023