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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung – Haushaltssatzung der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 05.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

5.591.775

EUR

-

Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen auf

6.119.186

EUR

-

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-527.411

EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf

EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen auf

20.807

EUR

-

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-20.807

EUR

-

Gesamtergebnis auf

-548.218

EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

EUR

-

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

EUR

-

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

EUR

-

veranschlagten Gesamtergebnis auf

-548.218

EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.524.544

EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.281.654

EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

242.890

EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.117.463

EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf

1.532.829

EUR

-

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-415.366

EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-172.476

EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

72.847

EUR

-

Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-72.847

EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-245.323

EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

EUR

festgesetzt.

(alternativ: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.)

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

300.000

EUR

festgesetzt.

(alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.)

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

1.000.000

EUR

festgesetzt.

(alternativ: Kassenkredite werden nicht veranschlagt.)

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

340

Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440

Prozent

Gewerbesteuer auf

395

Prozent

(alternativ: Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:)

§ 6

Weitere Festsetzungen

Hinweis:

Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Stadt Weißenberg, den 06. Juni 2023

gez. Jürgen Arlt
Bürgermeister
Siegel