| Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen: | ||
§ 1 | ||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: | ||
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| im Ergebnishaushalt mit dem |
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| Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 5.576.751 | EUR |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 6.303.886 | EUR |
| Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -727.135 | EUR |
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| Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 150.000 | EUR |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
| EUR |
| Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 150.000 | EUR |
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| Gesamtergebnis auf | -577.135 | EUR |
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| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf |
| EUR |
| Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
| Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
| EUR |
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| veranschlagten Gesamtergebnis auf | -577.135 | EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.573.115 | EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.495.102 | EUR |
| Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 78.013 | EUR |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.008.855 | EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 2.325.998 | EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.317.143 | EUR |
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| Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.239.130 | EUR |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| EUR |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 56.112 | EUR |
| Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -56.112 | EUR |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.295.242 | EUR |
| festgesetzt. |
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§ 2 | ||
| Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. | ||
§ 3 | ||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf | 494.500 | EUR |
| festgesetzt. |
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| (alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.) | ||
§ 4 | ||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 1.000.000 | EUR |
| festgesetzt. |
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| (alternativ: Kassenkredite werden nicht veranschlagt.) | ||
§ 5 | ||
| Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen: | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 | Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 | Prozent |
| für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf |
| Prozent |
| für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf |
| Prozent |
| Gewerbesteuer auf | 395 | Prozent |
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§ 6 | ||
| Weitere Festsetzungen |
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| Hinweis: |
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| Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen. | ||
Stadt Weißenberg den 27. März 2025
| Jürgen Arlt | |
| Bürgermeister | Siegel |
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Haushaltssatzung der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom 18.08.2018 bis einschließlich 29.08.2025 öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Stadtkämmerei, 02627 Weißenberg, während der Sprechzeiten aus.
Er kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.