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"Weißenberg aktuell" - Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 27.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

5.576.751

EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

6.303.886

EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-727.135

EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

150.000

EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

150.000

EUR

Gesamtergebnis auf

-577.135

EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

EUR

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

EUR

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

EUR

veranschlagten Gesamtergebnis auf

-577.135

EUR

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.573.115

EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.495.102

EUR

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.013

EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.008.855

EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf

2.325.998

EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.317.143

EUR

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.239.130

EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

56.112

EUR

Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-56.112

EUR

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-1.295.242

EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

494.500

EUR

festgesetzt.

(alternativ: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.)

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

1.000.000

EUR

festgesetzt.

(alternativ: Kassenkredite werden nicht veranschlagt.)

§ 5

Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

400

Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365

Prozent

für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf

Prozent

für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf

Prozent

Gewerbesteuer auf

395

Prozent

§ 6

Weitere Festsetzungen

Hinweis:

Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Stadt Weißenberg den 27. März 2025

Jürgen Arlt

Bürgermeister

Siegel

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Haushaltssatzung der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom 18.08.2018 bis einschließlich 29.08.2025 öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, Stadtkämmerei, 02627 Weißenberg, während der Sprechzeiten aus.

Er kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.