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Weißenberg aktuell Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 9/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Weißenberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26. August 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen auf

-

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

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Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen auf

-

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-

Gesamtergebnis auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag Verrechnung eines Fehlbetrags im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

veranschlagten Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf

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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Ein - und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

340

Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440

Prozent

Gewerbesteuer auf

395

Prozent

§ 6

Weitere Festsetzungen: keine

Hinweis:

Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Stadt Weißenberg, den 26. August 2024

gez. Jürgen Arlt
Bürgermeister
Siegel