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"Weißenberg aktuell" - Amtsblatt der Stadt Weißenberg
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung von Wegen gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Straßengesetzes

Die Stadt Weißenberg beabsichtigt als zuständiger Straßenbaulastträger die Einziehung eines Teilstückes des beschränkt-öffentlichen Weges mit der Bestandsblattnummer 39 - „Brauhausstraße, südl. Teil“ in 02627 Weißenberg gemäß beigefügtem Kartenausschnitt (grün und rot gekennzeichnet).

Es besteht die Möglichkeit vom 20.09.2025 bis einschließlich 19.12.2025 Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können im genannten Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg erhoben werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über fristgerecht eingegangene Einwendungen.

Weißenberg, 26.08.2025

gez. Jürgen Arlt
Bürgermeister