Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt laut Mess- und Eichverordnung (MessEV) sechs Jahre. Mit einem Stichprobenverfahren kann die Eichfrist um drei bzw. sechs Jahre verlängert werden. Die Firma Kamstrup hat im Jahr 2024 das Qualifikationsverfahren für den Zählertyp Multical 21 erfolgreich bestanden, sodass die Wasserzähler dieses Typs nach erfolgreicher Stichprobenprüfung für weitere sechs Jahre im Netz bleiben können.
Solche Zähler kamen bei den Wasserwerken Zwickau zuerst in Wildenfels zum Einsatz, sodass nun auch das Stichprobenverfahren erstmals mit Wasserzählern aus diesem Gebiet durchgeführt wurde. Bei einer unabhängigen Prüfstelle erfolgte das Prüfverfahren mit einer Stichprobe von 50 Geräten und 10 Ersatzgeräten. Die Prüfung wurde bestanden, sodass alle bauartgleichen Kamstrup-Zähler aus dem Gebiet Wildenfels mit dem Eichjahr 2019 für weitere sechs Jahre im Netz bleiben können. Eine Kennzeichnung der noch verbauten Geräte wird nicht separat erfolgen.
Mit der Entscheidung zum Einsatz von statischen Zählern (Ultraschall und magnetisch-induktiv) haben wir uns bewusst entschieden Ressourcen zu schonen, die Messgenauigkeit zu erhöhen und Kosten zu sparen.