Am 15.05.2026 sind fällig:
Barzahler erhalten keine neue Aufforderung. Für sie ist der erhaltene Bescheid Anfang des Jahres oder eines Vorjahres (bei gleichbleibendem Betrag) maßgebend.
Wir möchten alle Zahlungspflichtigen auffordern, die Abgaben termingerecht zu leisten, um Mahnschreiben und die Mahngebühren zu vermeiden.
Säumige werden gebeten, ihre Schulden sofort zu begleichen!
Bitte denken Sie auch an die Bezahlung der Mahngebühren und Säumniszuschläge, diese bleiben Ihnen sonst als offene Posten erhalten und werden immer wieder mit gemahnt bzw. vollstreckt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, auch telefonisch unter 037603/55933-21.